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Herkunft von Tätern häufig nicht mehr genannt 04.02.2023

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Deutschland, 04.02.2023, 08:46 Uhr
Kommentar: +++ Politik +++ Bericht 8029x gelesen
Gerade Messerattacken haben im letzten Jahr exorbitant zugenommen
Gerade Messerattacken haben im letzten Jahr exorbitant zugenommen  Bild: Foto: Niek Verlaan / Pixabay.de

Deutschland [ENA] Viele von Ihnen als Leser und Hörer von Nachrichten oder aktuellen News wird es schon häufiger in den letzten Monaten aufgefallen sein: Da gibt es Berichte über eine Messerattacke, ein Überfall auf eine Bank, ein Diebstahl, Wohnungseinbruch was auch immer.

Aber fast immer wird in Polizeimeldungen und auch Berichten bei den Medien nicht mehr davon gesprochen, welcher Herkunft der Täter ist. Man findet lediglich Angaben zum Alter, Geschlecht und das war es auch schon. Nur in seltensten Fällen, meist bei der Bild – Zeitung, kommen dann doch Infos ans Tageslicht, die zumindest klare Rückschlüsse auf die Herkunft bieten. Bestes Beispiel dafür waren die Vorkommnisse in der Silvesternacht, wo ja sogar bis heute Streit um die Anzahl der Migrationstäter herrscht, und als die CDU mit der Vornamensliste kam, ein großer Aufschrei. Ganz abgesehen davon nur mal kurz eine Aufklärung:

Der Personalausweis, den ja jeder eingebürgerte Migrant oder Flüchtling erhält, hat immer noch die Informationen, aus welchem Land er gekommen ist oder ob er hier geboren ist, die Ausrede von manchen Polizeipressestellen, die hätten ja deutsche Pässe, man könne nicht mehr feststellen ob das Migranten sind: Doch, das kann man anhand der Merkmale auf JEDEM Personalausweis. Und gehen wir mal noch ein bißchen tiefer ins Insiderwissen: Anhand eines Personalausweises kann man sogar erkennen, ob derjenige seine ursprünglichen Landespapiere noch hatte, ob er sein Geburtsdatum noch wußte.

Denn wer das nicht hat oder weiß, bekommt ein spezielles Merkmal auf den Ausweis. Aber in der Praxis wird immer so getan, das man so gar nichts erkennen kann. Woher weiß ich das ? Weil ich jahrelang für eine Bank sogenannte Consumerkreditverträge abgeschlossen habe, und da waren diese Informationen bekannt; es gab sogar Musterkopien von allen in Deutschland befindlichen Ausweisarten mit den nötigen Erklärungen. Kommen wir also zurück zu dem Punkt, die Nationalität des Täters oder Herkunft wird der Öffentlichkeit in der Regel nicht mehr mitgeteilt. Diese Regel ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern kommt vom Deutschen Presserat.

Manche haben davon schon einmal gehört. Dieser Presserat beschreibt seine Aufgabe auf der eigenen Webseite wie folgt (Zitat): Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse. (Zitatende) Hört sich erst einmal gut an. Und jedem ist klar, das es eigentlich gewisse Regeln braucht, die von jeder Presse einzuhalten sind. Glaubt man heute auch nicht mehr so richtig, wenn man manche Berichte liest, im TV hört und sich dann fragen muß, hört oder schreibt da eigentlich jemand mit ?

Ein paar Informationen über den Deutschen Presserat. Dieser ist nämlich nicht automatisch für jeden und alle tätig und verpflichtend. Fast alle öffentlichen Medien, Verlage, Agenturen sind beim Deutschen Presserat Mitglied und haben dort eine sogenannte Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, was im Prinzip bedeutet, das sie den Pressekodex einhalten. Dieser wurde 1973 mit Presseverbänden erstellt und ist jetzt in einer 2017 – Fassung vorhanden. Einzelpersonen können dem Presserat nicht beitreten.

Wer aber z.B. eine eigene Internetseite betreibt die journalistische Beiträge veröffentlicht kann auf Antrag geprüft werden, ob dies als Zugang zum Presserat gewertet werden kann. Wer dem Deutschen Presserat angehört, hat Vor- und Nachteile. Erster Nachteil: Die Mitgliedschaft ist gebührenpflichtig. Bei Onlinemedien werden ja nach Visits pro Monat ab 100 Euro bis 10.000 Euro bei über 100.000.000 Visits fällig, was wohl eher selten ist. Bei Printmedien sieht das anders aus: Bis zu einer Auflage von 20000 Exemplaren werden 250 Euro fällig, das steigert sich bis mehr als 800.000 Auflage mit 30.000 Euro / Jahr.

Der zweite Nachteil ist, wenn man so will, die Veröffentlichungspflicht der Rüge vom Presserat, wenn diese z. B. zu einem Artikel erteilt wurde. Beschweren über eine Publikation im übrigen kann sich jedermann, egal ob Einzelpersonen oder Institutionen. Nur auf Beschwerde hin wird der Deutsche Presserat tätig. Vorteile sind beispielswEntbindung der journalistischen Tätigkeit von der Regulierung der Landesdatenschutzbehörden § 113 MStV, ebenfalls z. B. von der Einwilligungspflicht Betroffener zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 und 7 DSGVO . Sanktionen und Geldbußen der DSGVO werden nicht angewandt. Desweiteren gilt ein erweiterter Auskunftsschutz aufgrund des Quellen- und Informationsschutzes Art. 15 DSGVO.

Soweit die Regeln beim Deutschen Presserat. Sind sie kein Mitglied, gelten die Vor- und Nachteile nicht, bedeutet aber nicht, sie können sozusagen berichten was sie wollen. Seit November 2020 gibt es insbesondere Regelungen für Onlinemedien in einem gesetzlich bindenden Medienstaatsvertrag. Diese regelt das zum einen die journalistischen Grundsätze einzuhalten sind und vor Veröffentlichung der Inhalt auf Herkunft, Wahrheit und Inhalt geprüft werden. Insbesondere spielt hier der Pressekodex Ziffer 12 rein, über den ich gleich noch berichten werde.

Verstösse werden nicht vom Deutschen Presserat verfolgt, sondern zuständig sind die jeweiligen Landesmedienanstalten mit weitreichenden Rechten: Sie können eine Änderung, Sperrung, Rücknahme oder Widerruf von Textpassagen oder des gesamten Artikels verlangen. Ebenfalls sind beim Verstoss gegen die DSVGO Regeln Straf- oder Bußgelder möglich. Jetzt zum Pressekodex. Eigentlich überschaubar mit seinen 16 Ziffern, die einen jeweiligen Bereich aufgreifen. Hier sind z. B. Dinge wie Berichterstattung über medizinische Themen, Sensationsberichterstattung, Jugendschutz und Schutz der Persönlichkeit geregelt.

Aber eben auch unter Ziffer 12 das Thema Diskriminierungen, das ja in heutiger Zeit immer öfters bei Berichten unterstellt wird weil es immer jemanden gibt, der aus irgendwelchen Gründen meint, er oder seine Gruppe werde diskriminiert. Und in dieser Ziffer kommen die Presseverbände in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Presserat zu der Ansicht, das bei Berichten über Straftaten, (Die ja seit längerem immer häufiger werden) zwingend darauf zu achten sei, das der Bericht keine Hinweise enthält, die die Straftat ins Licht der ethnischen oder religiösen Herkunft verknüpft bzw. Minderheiten allgemein diskriminiert werden. Daher solle die Zugehörigkeit nicht erwähnt werden, ausser es bestände ein begründetes öffentliches Interesse.

Mein persönliches Fazit: In einer Zeit, wo auf der einen Seite bewiesenermaßen Straftaten ausländischer Bewohner im Vergleich zur Einwohnerzahl exorbitant zunehmen, zudem die Bundesregierung ohne Rücksicht auf diese Tatsachen, ohne Rücksicht auf Aufnahme- und Betreuungskapazitäten immer mehr Flüchtlinge und Migranten zu erleichterten Bedingungen ins Land läßt um sie dann in verkürzter Zeit einzubürgern, dazu mit erschwerten Abschiebebedingungen UND dazu noch als offizielle Lügenbegründung den Fachkräftemangel vorzuschieben.

Wo nachweißlich offizielle Beschäftigungszahlen der genannten Gruppen schon seit 2015 belegen, welche Bildung und später welche Beschäftigungen und wieviel überhaupt beschäftigt sind, wer also ein solches Konstrukt aufbaut um die Bevölkerung einfach dazu zu zwingen, das zu akzeptieren und das mit falschen Tatsachenbehauptungen macht, dann darf auch bei relevanten Straftaten, dann muß auch bei relevanten Straftaten die Nationalität genannt werden, und zwar sowohl bei Asylanten, Flüchtlingen und Migranten als auch bei eingebürgerten Ausländern. Und warum ? Wenn die Bundesregierung Scheinargumente hernehmen darf um das Ganze positiv darzustellen darf ein Journalist oder Polizei zumindest ECHTE Argumente dagegen vorbringen.

Denn die Bürger haben selbstverständlich Interesse daran, was hier in Deutschland inzwischen jede Woche ein- oder auch mehrfach abgeht. Das öffentliche Interesse ist natürlich zu bejahen. Ich nenne das Ganze einen Vertuschungsversuch der wahren Täter als Schutz für Diskriminierung, das ist ein rein vorgeschobenes Argument. Seit wann genießen Straftäter einen besonderen Schutz ? Ja, richtig, wenn, dann hier im deutschen Staat. Was hört man da immer ? Die haben ja mehr Rechte als die Opfer, die bekommen mehr Beachtung und Behandlung als das Opfer. Und am besten zeigt sich das Ganze immer, wenn ich einen Gerichtssaal sehe und der Täter mit einem Aktenrdner vor dem Gesicht neben seinem Anwalt sitzt.

Bei einer Straftat, womöglich mit Todesfolge, war er sich gegenüber dem wehrlosen Opfer noch mutig genug, sich aber dann als Täter zu outen da sind viele zu feige. Das sie das dürfen ist nur klar, trotzdem ist das Feigheit, nicht zur Tat stehen. Das ist meine Meinung und deshalb bin ich froh, das die Agentur dem Deutschen Presserat nicht angehört.

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